Anmeldung

Wenn Sie sich mit Ihrem Kind anmelden wollen, so rufen Sie bitte zunächst in der Praxis an. Die telefonische Erreichbarkeit ist Mo-Di sowie Do-Fr von 12:00 bis 12:25 Uhr. Wir können dann telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Derzeit kommt es aufgrund der hohen Nachfrage zu längeren Wartezeiten. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis.

 

Kostenübernahme

Die Kosten für Diagnostik, Beratung und Behandlung übernimmt in aller Regel die Krankenkasse. Ich benötige zum ersten Termin und dann jeweils zu Beginn des Quartals die gültige Chipkarte Ihres Kindes.

 

Diagnostik

In einem ersten ausführlichen Gespräch mit den Eltern und den Kindern oder Jugendlichen frage ich, zum Teil getrennt, nach den aktuellen Problemen und dem, was bisher geschehen ist. In testpsychologischen Untersuchungen und mit Hilfe von Vorbefunden und aktuellen Berichten werden weitere Informationen zusammengetragen, die mir schließlich helfen, die Auffälligkeiten zu interpretieren und daraus Lösungsstrategien zu entwickeln.

 

Probatorik

Sollten wir uns im Erstgespräch gemeinsam entschließen eine Behandlung weiter fortzufühen, erfolgen im Anschluss die sogenannten probatorischen Sitzungen. Hierbei bietet sich für den Patienten, die Eltern und den Therapeuten die Gelegenheit, die gemeinsame Passung zu finden und Therapieziele zu vereinbaren. Im letzten probatorischen Gespräch wird dann die Entscheidung über das weitere Vorgehen besprochen.

 

Therapie

Nach der Probatorik kommt es in der Regel zu einer kurzen Pause, in der die Kasse den Antrag auf Therapie prüft. Im Anschluss befürwortet die Kasse dann je nach Indikation eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie, die regelmäßig einmal wöchentlich oder in Absprache auch 14-tägig stattfindet. Dabei sind von der Kasse folgende Kontingente vorgesehen:

 

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 2x12 Einzeltherapiestunden und 2x3 Bezugspersonenstunden.

Eine Langzeittherapie umfasst bis zu 60 Einzeltherapiestunden und 15 Bezugspersonenstunden.

 

Die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie im Rahmen privat Versicherter kann hiervon abweichen, bitte erkundigen Sie sich vor einer Vorstellung bei mir über die Bedingungen Ihrer Krankenkasse.

 

Patienteninformation zum Thema Psychotherapie der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bitte hier klicken.

 

Eine Therapeutensuche finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

 

Formulare zum Download 

Download
Vollmacht für getrennt lebende Eltern (gemeinsames Sorgerecht)
Die Voraussetzung einer Therapie ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten. Kann bei getrennt lebenden Eltern nur ein Elternteil zum Erstgespräch kommen, benötige ich eine vom abwesenden Elternteil unterschriebene Vollmacht. Ohne diese darf kein Gespräch mit dem Patienten stattfinden. Die Vollmacht finden Sie unten stehend zum Download. Bei Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vollmacht.pdf
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Download
Aufnahmebogen
Vor dem ersten Gespräch biete ich Ihnen hier die Möglichkeit, meinen Aufnahmebogen bereits im Vorfeld herunterzuladen. Sie können diesen in aller Ruhe zu Hause ausfüllen und bei Ihrem ersten Termin mitbringen. So können wir uns ohne zeitliche Verluste sofort dem wichtigstem widmen: der Gesundheit und Behandlung Ihres Kindes!
Aufnahmebogen.pdf
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